DANCE ON TOUR
Was ist DANCE ON TOUR Austria (DOTA)?
Das Projekt DANCE ON TOUR Austria ist eine Kooperation des Tanzquartier Wien und des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres und unterstützt Gastspiele von in Österreich ansässigen zeitgenössischen Tanz- und Performancekünstler*innen sowie -kompanien.
An wen richtet sich das Projekt DOTA?
Das Projekt fördert ausschließlich in Österreich ansässige Künstler*innen und Kompanien. Der Antrag kann von in Österreich ansässigen Künstler*innen und Kompanien sowie von Veranstalter*innen aus dem Ausland gestellt werden.
In welchen Ländern können Gastspiele durch DOTA gefördert werden?
Die Gastspielförderung bezieht sich auf folgende Länder Mittel-, Ost- und Südosteuropas:
Deutschland, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Schweiz, Liechtenstein, Italien, Kroatien, Rumänien, Bulgarien, Griechenland, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Republik Moldau, Montenegro, Serbien, Türkei, Ukraine und Weißrussland
Wie wird um eine DOTA Gastspielförderung angesucht?
Der*Die Antragsteller*in sucht mittels Formular (Antrag für Künstler*innen oder Veranstalter*innen) um Unterstützung eines geplanten Gastspieles an. Im Falle eines positiven Förderbescheides erhält der*die Antragsteller*in einen Vertrag, in dem sämtliche Abrechnungs- und Berichtsschritte geregelt werden.
Wann kann die Förderung beantragt werden?
Der Antrag kann ab sofort und spätestens bis drei Wochen vor dem geplanten Gastspieltermin gestellt werden. Der Zuschuss wird für das Jahr 2020 gewährt, d. h. das Gastspiel muss im Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2020 stattfinden.
Wie wird über die Vergabe der Förderungen entschieden?
Über die Vergabe der Förderungen wird regelmäßig von einer unabhängigen dreiköpfigen Jury entschieden. Die Jury setzt sich aus Angela Glechner, Bettina Hagen und Astrid Peterle zusammen.
Ziel von DOTA:
Das Ziel von DOTA ist eine Erleichterung und Förderung von Gastspieltätigkeiten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa. Das Tanzquartier Wien übernimmt die administrative Verwaltung des Projekts und fungiert als vermittelnde Instanz zwischen den Antragsteller*innen und dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres.
Wie erfahre ich von den Förderentscheiden?
Antragsteller*innen, die von der Jury ausgewählt werden und eine Förderung erhalten, werden vom Tanzquartier Wien kontaktiert.
- Logos
- Antragsformular für Künstler*innen 2020
- Antragsformular für Veranstalter*innen 2020
- Geförderte Projekte 2019
- Geförderte Projekte 2018
